E-ID: Swisscom Spende war unzulässig
Am 21. April wurden die E-ID Abstimmungsbeschwerden am Bundesgericht in Lausanne behandelt. Vertreter der E-ID-Nein Kampagne und Beschwerdeführer waren vor Ort und markierten mit ihrer Präsenz, dass die Bürgerrechtsbewegung den Behörden auf die Finger schaut.
Resultat:
Mehrere Richter bestätigten, dass die Unterstützung von Swisscom ans Pro-E-ID Komitee unzulässig war. Ein Richter sagte gar, dass der Bund dies nach Bekanntwerden sofort hätte korrigieren müssen und das Geld zurückfordern. Das ist bis heute nicht passiert.
Mit einem knappen 3:2-Entscheid tritt das Bundesgericht jedoch nicht auf die Beschwerden ein, weil angeblich die Beschwerdefrist von NUR 3 Tagen nicht eingehalten wurde.
